Frage:

- Ausbildung an der Lehranstalt für pastorale Berufe

(Zuletzt bearbeitet: Freitag, 28. November 2014, 15:29)
Antwort:

In Hinsicht auf ein Dokument betreffend die seinerzeitige Praxis der Anrechnung an seinerzeitigen Religionspädagogischen Akademien und Religionspädagogischen Instituten für Absolventen/Absolventinnen der Lehranstalt für pastorale Berufe am   Seminar für kirchliche Berufe können Absolventen/Absolventinnen der Lehranstalt für pastorale Berufe am Seminar für kirchliche Berufe , die in der Folge ein Lehramtsstudium an einer Religionspädagogischen Akademie bzw. einem Religionspädagogischen Institut mit Anrechnungen absolviert haben, einen Antrag auf Zulassung zum Lehrgang für hochschulische Nachqualifizierung gemäß § 65 a HG einbringen. Die Voraussetzungen gemäß § 65 a Abs 1 Z 1 oder 2 HG müssen vorliegen.

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