Aktuelle Sortierung Nachname (absteigend) Sortiert nach: Nachname | Vorname
CTCorinna Toth |
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Frage: (Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)- Ich habe meine Zugangsdaten leider vergessen. Was kann ich tun? | |||
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Antwort: Wenden Sie sich bitte an den Zentralen Support. | |||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)- Ich habe schon eine Bachelor-/Master-/Diplomarbeit geschrieben. Wird mir diese angerechnet? | |||
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Antwort: Nach Prüfung Ihrer geschriebenen Arbeit besteht die Möglichkeit der Anrechnung. | |||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)- Kann ich Lehrveranstaltungen für die mir fehlenden ECTS an jeder PH nachmachen oder nur an der PH, an der ich immatrikuliert bin? | |||
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Antwort: Sie können die Lehrveranstaltungen auch an einer anderen als der zulassenden Hochschule besuchen. Eine Übersicht über passende Angebote finden Sie auf dieser Informationsseite. Die Vorlage der dort erworbenen Zeugnisse/Teilnahmebestätigungen erfolgt danach an der zulassenden Hochschule. | |||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Montag, 21. Januar 2013, 19:17)- Mein Kompetenzportfolio umfasst weniger als 30 ECTS. Welche Lehrveranstaltungen kann ich besuchen, um die fehlenden ECTS zu erwerben? | |||
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Antwort: Folgende Veranstaltungen im Rahmen des Lehrganges zur hochschulischen Nachqualifizierung werden von den Pädagogischen Hochschulen derzeit angeboten: Veranstaltungen | |||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)- Mir fehlen ECTS. Wie kann ich diese erwerben? | |||
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Antwort: Um die fehlenden ECTS zu erlangen, haben Sie die Möglichkeit, weitere Lehrgänge/Kurse zu besuchen. Eine Übersicht über passende Angebote finden Sie auf dieser Informationsseite. | |||
WKWalter Klein |
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Frage: (Zuletzt bearbeitet: Freitag, 28. November 2014, 15:29)- Ausbildung an der Lehranstalt für pastorale Berufe | |||
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Antwort: In Hinsicht auf ein Dokument betreffend die seinerzeitige Praxis der Anrechnung an seinerzeitigen Religionspädagogischen Akademien und Religionspädagogischen Instituten für Absolventen/Absolventinnen der Lehranstalt für pastorale Berufe am Seminar für kirchliche Berufe können Absolventen/Absolventinnen der Lehranstalt für pastorale Berufe am Seminar für kirchliche Berufe , die in der Folge ein Lehramtsstudium an einer Religionspädagogischen Akademie bzw. einem Religionspädagogischen Institut mit Anrechnungen absolviert haben, einen Antrag auf Zulassung zum Lehrgang für hochschulische Nachqualifizierung gemäß § 65 a HG einbringen. Die Voraussetzungen gemäß § 65 a Abs 1 Z 1 oder 2 HG müssen vorliegen. | |||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Dienstag, 23. Juli 2013, 14:21)- Die zur Anrechnung als Bachelorarbeit einzureichende Arbeit kann von der Antragstellerin/vom Antragsteller nicht mehr aufgefunden werden. | |||
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Antwort: Die allfällige Anerkennung einer Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Magisterarbeit, Masterarbeit, Dissertation, Hausarbeit oder sonstigen wissenschaftlichen Arbeit als Bachlorarbeit gemäß § 57 und 65a HG bedarf eines Antrages des /der Studierenden, der/die zum Lehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung zugelassen wurde. | |||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Dienstag, 23. Juli 2013, 14:15)- Kein Bestätigungsmail bei Registrierung erhalten | |||
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Antwort: Sollten Sie bei der Registrierung kein Bestätungsmail erhalten haben, bitten wir Sie sich telefonisch an den Support zu wenden. | |||