Wir informieren Sie darüber, dass der § 65a HG 2005 mit 30.09.2025 außer Kraft tritt.
Daher ist es aufgrund der verstrichenen Inskriptionsfrist für das Sommersemester 2025 nicht mehr möglich, sich für den Hochschullehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung zu inskribieren.
Wenn Sie bereits an einer Pädagogischen Hochschule zum Hochschullehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung inskribiert sind, muss dieser Hochschullehrgang bis 30.09.2025 abgeschlossen werden.