Wir informieren Sie darüber, dass § 65a HG 2005 mit 30.09.2025 außer Kraft tritt. Zulassungen zum Hochschullehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung sind dadurch nur noch im Sommersemester 2025 möglich. Der Hochschullehrgang muss bis 30.09.2025 abgeschlossen werden. Das Ansuchen zur hochschulischen Nachqualifizierung ist nach dem 30.09.2025 nicht mehr möglich.