Frage: (Zuletzt bearbeitet: Freitag, 28. November 2014, 15:29)- Ausbildung an der Lehranstalt für pastorale Berufe | ||
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Antwort: In Hinsicht auf ein Dokument betreffend die seinerzeitige Praxis der Anrechnung an seinerzeitigen Religionspädagogischen Akademien und Religionspädagogischen Instituten für Absolventen/Absolventinnen der Lehranstalt für pastorale Berufe am Seminar für kirchliche Berufe können Absolventen/Absolventinnen der Lehranstalt für pastorale Berufe am Seminar für kirchliche Berufe , die in der Folge ein Lehramtsstudium an einer Religionspädagogischen Akademie bzw. einem Religionspädagogischen Institut mit Anrechnungen absolviert haben, einen Antrag auf Zulassung zum Lehrgang für hochschulische Nachqualifizierung gemäß § 65 a HG einbringen. Die Voraussetzungen gemäß § 65 a Abs 1 Z 1 oder 2 HG müssen vorliegen. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Dienstag, 23. Juli 2013, 14:21)- Die zur Anrechnung als Bachelorarbeit einzureichende Arbeit kann von der Antragstellerin/vom Antragsteller nicht mehr aufgefunden werden. | ||
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Antwort: Die allfällige Anerkennung einer Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Magisterarbeit, Masterarbeit, Dissertation, Hausarbeit oder sonstigen wissenschaftlichen Arbeit als Bachlorarbeit gemäß § 57 und 65a HG bedarf eines Antrages des /der Studierenden, der/die zum Lehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung zugelassen wurde. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)- Ich habe das Abstract der Diplom-/Master-/Magister- oder Bachelorarbeit nur mehr in Papierform. Wie kann ich dieses an das Kompetenzportfolio anhängen? | ||
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Antwort: Es besteht die Möglichkeit, beim Einreichen des Kompetenzportfolios in PH Online auch weitere Dateien hochzuladen. Bitte scannen Sie das Abstract ein und laden Sie das Bild beim Einreichen des Kompetenzportfolios direkt in PH Online hoch. Vermerken Sie dies bitte im Feld "Abstract" im Kompetenzportfolio. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)- Ich habe meine Zugangsdaten leider vergessen. Was kann ich tun? | ||
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Antwort: Wenden Sie sich bitte an den Zentralen Support. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)- Ich habe schon eine Bachelor-/Master-/Diplomarbeit geschrieben. Wird mir diese angerechnet? | ||
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Antwort: Nach Prüfung Ihrer geschriebenen Arbeit besteht die Möglichkeit der Anrechnung. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)- Kann ich Lehrveranstaltungen für die mir fehlenden ECTS an jeder PH nachmachen oder nur an der PH, an der ich immatrikuliert bin? | ||
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Antwort: Sie können die Lehrveranstaltungen auch an einer anderen als der zulassenden Hochschule besuchen. Eine Übersicht über passende Angebote finden Sie auf dieser Informationsseite. Die Vorlage der dort erworbenen Zeugnisse/Teilnahmebestätigungen erfolgt danach an der zulassenden Hochschule. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Dienstag, 23. Juli 2013, 14:15)- Kein Bestätigungsmail bei Registrierung erhalten | ||
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Antwort: Sollten Sie bei der Registrierung kein Bestätungsmail erhalten haben, bitten wir Sie sich telefonisch an den Support zu wenden. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Montag, 21. Januar 2013, 19:17)- Mein Kompetenzportfolio umfasst weniger als 30 ECTS. Welche Lehrveranstaltungen kann ich besuchen, um die fehlenden ECTS zu erwerben? | ||
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Antwort: Folgende Veranstaltungen im Rahmen des Lehrganges zur hochschulischen Nachqualifizierung werden von den Pädagogischen Hochschulen derzeit angeboten: Veranstaltungen | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)- Mir fehlen ECTS. Wie kann ich diese erwerben? | ||
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Antwort: Um die fehlenden ECTS zu erlangen, haben Sie die Möglichkeit, weitere Lehrgänge/Kurse zu besuchen. Eine Übersicht über passende Angebote finden Sie auf dieser Informationsseite. | ||