Mittwoch, 9. Oktober 2024, 02:33
Website: Nachqualifizierung
Kurs: Hilfe (Hilfe)
Glossar: FAQ
-
Frage:

- Ausbildung an der Lehranstalt für pastorale Berufe

(Zuletzt bearbeitet: Freitag, 28. November 2014, 15:29)
Antwort:

In Hinsicht auf ein Dokument betreffend die seinerzeitige Praxis der Anrechnung an seinerzeitigen Religionspädagogischen Akademien und Religionspädagogischen Instituten für Absolventen/Absolventinnen der Lehranstalt für pastorale Berufe am   Seminar für kirchliche Berufe können Absolventen/Absolventinnen der Lehranstalt für pastorale Berufe am Seminar für kirchliche Berufe , die in der Folge ein Lehramtsstudium an einer Religionspädagogischen Akademie bzw. einem Religionspädagogischen Institut mit Anrechnungen absolviert haben, einen Antrag auf Zulassung zum Lehrgang für hochschulische Nachqualifizierung gemäß § 65 a HG einbringen. Die Voraussetzungen gemäß § 65 a Abs 1 Z 1 oder 2 HG müssen vorliegen.

Frage:

- Die zur Anrechnung als Bachelorarbeit einzureichende Arbeit kann von der Antragstellerin/vom Antragsteller nicht mehr aufgefunden werden.

(Zuletzt bearbeitet: Dienstag, 23. Juli 2013, 14:21)
Antwort:

Die allfällige Anerkennung einer Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Magisterarbeit, Masterarbeit, Dissertation, Hausarbeit oder sonstigen wissenschaftlichen Arbeit als Bachlorarbeit gemäß § 57 und 65a HG bedarf eines Antrages des /der Studierenden, der/die zum Lehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung zugelassen wurde.
Damit die PH die inhaltliche Gleichwertigkeit der Arbeit mit einer Bachelorarbeit an der PH prüfen kann, muss der Antragsteller/die Antragstellerin die Arbeit vorlegen. Dies entspricht der ständigen Judikatur des VwGH, wonach eine allgemeine Pflicht der Parteien besteht, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen. Bei auf Antrag der Partei eingeleiteten Verfahren geht der VwGH sogar davon aus, dass eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Antragstellers/der Antragstellerin besteht.
Da die seinerzeitige Aufbewahrungsfrist für Hausarbeiten nach den damaligen Prüfungsvorschriften 5 Jahre betrug,muss davon ausgegangen werden, dass an den PHn Hausarbeiten nicht darüber hinaus archiviert wurden und daher nicht verfügbar sind. Sollten Hausarbeiten noch verfügbar sein, wird die PH dies bei der Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes zu berücksichtigen haben.

Frage:

- Ich habe das Abstract der Diplom-/Master-/Magister- oder Bachelorarbeit nur mehr in Papierform. Wie kann ich dieses an das Kompetenzportfolio anhängen?

(Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)
Antwort:

Es besteht die Möglichkeit, beim Einreichen des Kompetenzportfolios in PH Online auch weitere Dateien hochzuladen. Bitte scannen Sie das Abstract ein und laden Sie das Bild beim Einreichen des Kompetenzportfolios direkt in PH Online hoch. Vermerken Sie dies bitte im Feld "Abstract" im Kompetenzportfolio.

Frage:

- Ich habe meine Zugangsdaten leider vergessen. Was kann ich tun?

(Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)
Antwort:

Wenden Sie sich bitte an den Zentralen Support.

Frage:

- Ich habe schon eine Bachelor-/Master-/Diplomarbeit geschrieben. Wird mir diese angerechnet?

(Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)
Antwort:

Nach Prüfung Ihrer geschriebenen Arbeit besteht die Möglichkeit der Anrechnung.

Frage:

- Kann ich Lehrveranstaltungen für die mir fehlenden ECTS an jeder PH nachmachen oder nur an der PH, an der ich immatrikuliert bin?

(Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)
Antwort:

Sie können die Lehrveranstaltungen auch an einer anderen als der zulassenden Hochschule besuchen. Eine Übersicht über passende Angebote finden Sie auf dieser Informationsseite. Die Vorlage der dort erworbenen Zeugnisse/Teilnahmebestätigungen erfolgt danach an der zulassenden Hochschule. 

Frage:

- Kein Bestätigungsmail bei Registrierung erhalten

(Zuletzt bearbeitet: Dienstag, 23. Juli 2013, 14:15)
Antwort:

Sollten Sie bei der Registrierung kein Bestätungsmail erhalten haben, bitten wir Sie sich telefonisch an den Support zu wenden.

Frage:

- Mein Kompetenzportfolio umfasst weniger als 30 ECTS. Welche Lehrveranstaltungen kann ich besuchen, um die fehlenden ECTS zu erwerben?

(Zuletzt bearbeitet: Montag, 21. Januar 2013, 19:17)
Antwort:

Folgende Veranstaltungen im Rahmen des Lehrganges zur hochschulischen Nachqualifizierung werden von den Pädagogischen Hochschulen derzeit angeboten: Veranstaltungen

Frage:

- Mir fehlen ECTS. Wie kann ich diese erwerben?

(Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)
Antwort:

Um die fehlenden ECTS zu erlangen, haben Sie die Möglichkeit, weitere Lehrgänge/Kurse zu besuchen. Eine Übersicht über passende Angebote finden Sie auf dieser Informationsseite.