Wir informieren Sie darüber, dass der § 65a HG 2005 mit 30.09.2025 außer Kraft tritt.
Daher ist es aufgrund der verstrichenen Inskriptionsfrist für das Sommersemester 2025 nicht mehr möglich, sich für den Hochschullehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung zu inskribieren.
Wenn Sie bereits an einer Pädagogischen Hochschule zum Hochschullehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung inskribiert sind, muss dieser Hochschullehrgang bis 30.09.2025 abgeschlossen werden.
- Ich habe das Abstract der Diplom-/Master-/Magister- oder Bachelorarbeit nur mehr in Papierform. Wie kann ich dieses an das Kompetenzportfolio anhängen?
(Zuletzt bearbeitet: Sonntag, 20. Januar 2013, 16:23)
Antwort:
Es besteht die Möglichkeit, beim Einreichen des Kompetenzportfolios in PH Online auch weitere Dateien hochzuladen. Bitte scannen Sie das Abstract ein und laden Sie das Bild beim Einreichen des Kompetenzportfolios direkt in PH Online hoch. Vermerken Sie dies bitte im Feld "Abstract" im Kompetenzportfolio.